Letzte Aktualisierung:
12.01.2024
Allgemeine Geschäftsbedingungen Cloudwunder GmbH
ALLGEMEINES
1. Grundlagen
1.1. Definition
Cloudwunder ist die Cloudwunder GmbH, mit Sitz in 2700 Wiener Neustadt, Wiener Straße 113/2.11.D2, Firmenbuchnummer: FN 579799 x, Firmenbuchgericht: Landesgericht Wiener Neustadt, UID Nr. ATU78148336 Kunde von Cloudwunder ist ein Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 Konsumentengesetz (KSchG). Vertragsparteien / Vertragspartner sind Cloudwunder und der Kunde.
1.2. Regelungsgegenstand / Geltungsbereich
1.2.1. Zur Verfügungstellung der AGB
Cloudwunder erbringt ihre Leistungen nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie allfälligen schriftlichen Individualvereinbarungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2.2. Gültigkeit der AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.2.3. Entgegenstehende AGB
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von Cloudwunder ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.2.4. Unwirksamkeit von Teilen der AGB
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3. Vereinbarung der Schriftform
1.3.1. Unwirksamkeit von mündlichen Vereinbarungen
Die Vertragsparteien vereinbaren für die Gültigkeit von Verträgen die Schriftform. Mündliche Vereinbarungen lösen keine Rechtsfolgen aus. Ein Abgehen von der Schriftform müsste ausdrücklich schriftlich erfolgen.
1.3.2. Elektronische Medien – Schriftform
Änderungen, Ergänzungen und die Kündigung von Verträgen oder einzelner Vertragsbestandteile werden ausdrücklich als solche bezeichnet und erfolgen bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit schriftlich in Papierform. Im sonstigen Geschäftsverkehr zwischen den Vertragsparteien ist die Schriftform auch gegeben, wenn die Vertragsparteien mit elektronischen Medien (E-Mail) kommunizieren
1.4 Zustellung
Für die Wahrung von Fristen gilt das Datum der Zustellung beim Empfänger. Gibt der Kunde Änderungen im Sinne von Punkt 2.2 dieser AGB nicht oder nicht rechtzeitig bekannt und gehen ihm deshalb an die von ihm zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandte, rechtlich bedeutsame Schriftstücke von Cloudwunder, insbesondere Kündigungen oder Mahnungen, nicht zu, so gelten die Schriftstücke trotzdem als zugegangen. Rechnungen und Mahnungen von Cloudwunder gelten unter den gleichen Voraussetzungen als zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Zahlstelle gesandt wurden.
1.5. Anwendung von österreichischem Recht
Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (das UN-Kaufrecht) sowie sämtliche Bestimmungen des österreichischen Rechtes, die sich darauf beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragsparteien vereinbaren, geschlossene Verträge nicht wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte anzufechten.
1.6. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich das sachlich zuständige Gericht in Wiener Neustadt vereinbart.
1.7. Änderungen und Ergänzungen
Änderungen der AGB sowie deren Inkrafttreten werden in geeigneter Weise kundgemacht. Werden Kunden durch die Änderung(en) ausschließlich begünstigt, so kann/können diese Änderung(en) durch Cloudwunder bereits an dem Tag der Kundmachung der Änderung(en) angewandt werden. Dies gilt auch für Entgeltänderungen aufgrund einer vereinbarten Indexanpassung. Werden Kunden durch die Änderung(en) nicht ausschließlich begünstigt, so wird Cloudwunder diese Änderung(en) – soweit diese nicht nur für künftige Kunden gelten sollen - drei Monate vor ihrem Inkrafttreten kundmachen. Die Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Änderung wird einen Hinweis auf das Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist enthalten. Auf Ersuchen des Kunden wird der Volltext der aktuellen AGB übermittelt. Entgeltänderungen aufgrund eines vereinbarten Index berechtigen nicht zur außerordentlichen Kündigung. Einvernehmliche Vertragsänderungen: Cloudwunder kann Änderungen mit dem Kunden auch einvernehmlich vereinbaren. Der Kunde erhält ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen in schriftlicher Form, z.B. durch Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden sich alle Änderungen. Auch wenn Cloudwunder nur einen Teil eines Punktes ändert, sendet Cloudwunder dem Kunden den gesamten neuen Punkt. Gleichzeitig informiert Cloudwunder den Kunden über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen. Das Angebot gilt als angenommen, wenn der Kunde nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widerspricht. Cloudwunder wird den Kunden in diesem Angebot über diese Frist sowie über die Bedeutung seines Verhaltens informieren.
Übertragung von Rechten und Pflichten
2.1. Cloudwunder
2.1.1. Subunternehmer
Cloudwunder ist berechtigt, Subunternehmer mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu betrauen. Cloudwunder wird sich von Subunternehmern die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen schriftlich bestätigen lassen.
2.2. Kunden
2.2.1. Anzeigepflichten des Kunden
Der Kunde hat Änderungen seines Namens oder seiner Firma, Änderungen seiner Anschrift (Sitzverlegung), Änderungen seiner Zahlstelle und jede Änderung seiner Rechtsform, seiner Firmenbuchnummer, Bank- oder Kreditkartenverbindung, etwaiger Einziehungsaufträge sowie seiner UID-Nummer sofort, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Änderung, der für die Verrechnung zuständigen Stelle von Cloudwunder schriftlich anzuzeigen. Lässt die Änderung in der Person des Kunden eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen oder eine verschlechterte Bonität des Kunden (so z. B. Sitzverlegung ins Ausland, Änderung der Rechtsform) erwarten, so ist Cloudwunder berechtigt, eine Sicherheitsleistung im Sinne von Punkt 3.2 dieser AGB zu verlangen.
2.2.2. Unternehmensübergang
Im Falle eines Unternehmensüberganges gem. § 38 UGB verpflichten sich die beteiligten Unternehmen (Veräußerer, Erwerber), unverzüglich Cloudwunder schriftlich davon zu verständigen. Unterlassen die beteiligten Unternehmer diese Mitteilung haften sie für sämtliche Entgeltforderungen und Schadenersatzansprüche aus dem Vertrag mit Cloudwunder als Solidarschuldner.
3. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
3.1. Identitätsüberprüfung
Cloudwunder ist berechtigt, alle nötigen Angaben des Kunden durch Vorlage von amtlichen Dokumenten sowie den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis vom Kunden zu fordern. Weiters hat der Kunde auf Verlangen von Cloudwunder eine Zustellanschrift und eine Zahlstelle im Inland oder EU-Ausland bekannt zugeben sowie eine Bank- oder Kreditkartenverbindung zu einem im Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Kreditinstitut mit Stammsitz in einem EU-Land oder der Schweiz nachzuweisen.
3.2. Sicherheitsleistung
Cloudwunder ist berechtigt, die Erbringung von Leistungen entweder von einer angemessenen Sicherheitsleistung oder von einer Vorauszahlung abhängig zu machen, wenn die fristgerechte Bezahlung von Entgeltforderungen gefährdet erscheint. Die Voraussetzungen sind insbesondere dann gegeben, wenn ein außergerichtlicher Ausgleichsversuch beantragt, ein Insolvenzverfahren oder ein Exekutionsverfahren bevorsteht, beantragt, eröffnet oder bewilligt wurde, ein Liquidationsverfahren eingeleitet wurde oder gegen den Kunden wiederholt wegen Zahlungsverzuges des Kunden mit Einstellung der Leistung oder Kündigung oder fristloser Auflösung des Vertrages vorgegangen werden musste. Die Sicherheitsleistung kann durch Barerlag oder eine genehme Bankgarantie eines erstklassigen Kreditunternehmens, welches seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Schweiz hat, erfolgen; andere Sicherheitsleistungen können von Cloudwunder abgelehnt werden. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Abrufung der Sicherheitsleistung trägt der Kunde. Im Falle der Ausübung eines Widerspruchsrechtes gem. § 38 Abs. 2 UGB seitens des Sicherheitsgebers gegen den Übergang einer, mit dem Vertrag mit Cloudwunder in Verbindung stehenden Sicherheitsleistung an den Erwerber, verpflichten sich die beteiligten Unternehmen (Veräußerer, Erwerber), unverzüglich Cloudwunder vom Widerspruch schriftlich zu verständigen.
3.3. Genehmigungen
Für die Einholung von allenfalls erforderlichen Bewilligungen, Konzessionen oder anderen behördlichen Genehmigungen sowie für die Erlangung erforderlicher privatrechtlicher Genehmigungen oder Zustimmungen Dritter ist der Kunde selbst verantwortlich. Diesbezüglich haftet der Kunde gegenüber Cloudwunder für die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben. Dem Kunden obliegen die Pflichten hinsichtlich einer allfälligen Vergebührung von mit Cloudwunder geschlossenen Verträgen. Insbesondere hat er die hierfür vorgeschriebenen Gebühren, Steuern und sonstigen Abgaben zu entrichten.
3.4. Schutz des geistigen Eigentums
3.4.1. Urheberrechte
Die Urheberrechte an den von Cloudwunder und seinen Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Cloudwunder. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Cloudwunder zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung von Cloudwunder – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
3.4.2. Verstoß Urheberrechte
Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt Cloudwunder zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz
II. LEISTUNGSSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN
4. Beratungsleistungen
4.1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
4.1.1. Umfang
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
4.1.2. Geschäftsbeziehungen zu Partnerunternehmen
Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Cloudwunder zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Cloudwunder anbietet.
4.2. Aufklärungspflicht Kunde / Vollständigkeitserklärung
4.2.1. Organisatorische Rahmenbedingungen
Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
4.2.2. Vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen
Der Kunde wird Cloudwunder auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
4.2.3. Vorlage notwendige Unterlagen, Vorgänge und Umstände
Der Kunde sorgt dafür, dass Cloudwunder auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Cloudwunder bekannt werden.
4.2.4. Innerbetriebliche Informationspflicht
Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Cloudwunder von diesem informiert werden.
4.3. Sicherung der Unabhängigkeit
4.3.1. Loyalität Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.3.2. Vorkehrung zur Unabhängigkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen von Cloudwunder zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
4.3.3. Herstellung des Werkes
Cloudwunder ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie sind an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
4.4. Dauer des Vertrages
4.4.1. Vertragsende
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.
5. Betreiberdienstleistungen
5.1. Allgemeines
Cloudwunder erbringt für den Kunden Dienstleistungen in der Informationstechnologie und des Betriebs von Hard- und Softwarekomponenten unter Einhaltung der beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil bildenden Service Level Agreements (SLAs).
5.2. Leistungsumfang
5.2.1. Definierter Umfang
Der genaue Umfang der Dienstleistungen von Cloudwunder ist im jeweiligen SLA mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt Cloudwunder die Dienstleistungen während der bei Cloudwunder üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Cloudwunder wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen.
5.2.2. Grundlage der Leistungserbringung
Grundlage, der für die Leistungserbringung von Cloudwunder eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf der Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird Cloudwunder auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.
5.2.3. Erbringung der Dienstleistung
Cloudwunder ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.
5.2.4. Leistungen außerhalb des definierten Leistungsumfang
Leistungen durch Cloudwunder, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand zu den jeweils von Cloudwunder gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei Cloudwunder üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von Cloudwunder zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
5.2.5. Leistungen Dritter
Sofern Cloudwunder auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Cloudwunder ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
5.3. Personal
Sofern nach den zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen Mitarbeiter des Kunden von Cloudwunder übernommen werden, ist darüber eine separate schriftliche Vereinbarung zu treffen.
5.4. Change Requests
Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.
5.5. Nutzungsrechte an Softwareprodukten und Unterlagen
5.5.1. Überlassung Softwareprodukte
Soweit dem Kunden von Cloudwunder Softwareprodukte überlassen werden oder dem Kunden die Nutzung von Softwareprodukten im Rahmen der Dienstleistungen ermöglicht wird, steht dem Kunden das nichtausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, auf die Laufzeit des Vertrags beschränkte Recht zu, die Softwareprodukte in unveränderter Form zu benutzen.
5.5.2. Überlassene Softwareprodukte Dritter
Für dem Kunden von Cloudwunder überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte.
5.5.3. Weitergehende Recht an Softwareprodukten
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an Softwareprodukten übertragen. Die Rechte des Kunden nach den §§ 40(d), 40(e) UrhG werden hierdurch nicht beeinträchtigt
5.6 Laufzeit des Vertrags
5.6.1. Vertragslaufzeit
Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, durch eingeschriebenen Brief gekündigt werden.
5.6.2. Unterlagen und Dokumentationen nach Vertragsbeendigung
Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von Cloudwunder überlassene Unterlagen und Dokumentationen an Cloudwunder zurückzustellen.
5.6.3. Unterstützung Rückführung der Dienstleistungen
Auf Wunsch unterstützt Cloudwunder bei Vertragsende den Kunden zu den jeweiligen bei Cloudwunder geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten. 5.7. Sonstiges
5.7.1. Entscheidungsträger
Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.
5.7.2. Abwerbung Mitarbeiter
Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von Cloudwunder zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an Cloudwunder eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von Cloudwunder bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).
5.7.3. Übertragung von Rechten und Pflichten an konzernrechtlich verbundene Unternehmen
Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Cloudwunder ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden auf ein mit Cloudwunder konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen.
6. Softwaresupportleistungen
6.1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die Cloudwunder im Rahmen dieses Vertrages für die in Österreich installierten Computersysteme durchführt. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich freibleibend.
6.2. Leistungsumfang
6.2.1. Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Cloudwunder erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart wurde, nach seiner Wahl am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers mittels Fernzugriff innerhalb der normalen Arbeitszeit von Cloudwunder. Erfolgt ausnahmsweise und auf Wunsch des Kunden eine Leistungserbringung außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl des die vertragsgegenständlichen Leistungen erbringenden Mitarbeiters obliegt Cloudwunder, der berechtigt ist, hierfür auch Dritte heranzuziehen.
6.2.2. Support der vertragsgegenständlichen Software
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertragsgegenständlichen Softwareprogramme entsprechend dem Leistungsumfang, der im Vertrag festgelegt wurde zu erfüllen.
6.3. Nicht durch diesen Vertrag gedeckte Leistungen
6.3.1. Unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen
Im Falle unberechtigter Inanspruchnahme von Leistungen ist Cloudwunder berechtigt, die angefallenen Kosten dem Kunden mit den jeweils gültigen Kostensätzen in Rechnung zu stellen.
6.3.2. Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen
Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen bedingt sind.
6.3.3. Individuelle Programmanpassungen
Individuelle Programmanpassungen bzw. Neuprogrammierungen.
6.3.4. Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften
Programmänderungen aufgrund von Änderungen gesetzlicher Vorschriften, wenn sie eine Änderung der Programmlogik erfordern.
6.3.5. Nicht widmungsgemäße Verwendung von vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen
Cloudwunder wird von allen Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag frei, wenn Programmänderungen in den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ohne vorhergehende Zustimmung von Cloudwunder von Mitarbeitern des Kunden oder Dritten durchgeführt, oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.
6.3.6. Vom Kunden oder Dritten verursachten Fehlern
Die Beseitigung von durch den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern.
6.3.7. Verluste oder Schäden durch Handlungen bei der Softwarebedienung
Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt durch Handlungen oder Unterlassungen bei der Bedienung durch den Kunden oder Anwender entstehen.
6.3.8. Datenbestände und Schnittstellen
Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen und Schnittstellenanpassungen.
6.4. Liefertermine
6.4.1. Beantwortung Anfragen
Cloudwunder ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Kunden während der normalen Arbeitszeit von Cloudwunder Auskunft zu geben.
6.4.2. Schadenersatz bei Überschreitung von Lieferterminen
Dem Kunden steht wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu.
6.4.3. Teillieferungen und Vorauslieferungen
Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
6.5. Standort
Der Standort der vertragsgegenständlichen Computersysteme ist vertraglich festgelegt. Bei einem eventuellen Standortwechsel der Computersysteme ist Cloudwunder berechtigt, den Pauschalkostensatz neu festzulegen oder den Vertrag vorzeitig aufzulösen.
6.6. Urheberrecht und Nutzung
6.6.1. Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecken
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Kunden unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
6.6.2. Offenlegung der Schnittstellen aufgrund von Interoperabilität der gegenständlichen Software
Sollte für die Herstellung der Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Kunden gegen Kostenvergütung bei Cloudwunder zu beantragen. Kommt Cloudwunder dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
7. Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten
7.1. Leistung und Prüfung
7.1.1. Gegenstand des Auftrages
Gegenstand eines Auftrages kann sein:
Ausarbeitung von Organisationskonzepten
Global- und Detailanalysen
Erstellung von Individualprogrammen
Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
Telefonische Beratung
Programmwartung
Erstellung von Programmträgern
Sonstige Dienstleistungen
7.1.2. Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Kunden vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Kunde zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Kunden bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Kunden.
7.1.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die Cloudwunder gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Kunde zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
7.1.4. Individuell erstellt Software bzw. Programmadaptierungen
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung durch den Kunden. Diese wird in einem Protokoll vom Kunden bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der unter Punkt 7.1.2. angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Kunde den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Kunden gilt die Software jedenfalls als abgenommen. Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Kunden ausreichend dokumentiert Cloudwunder zu melden, der um rasche mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
7.1.5. Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen
Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Kunde mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
7.1.6. Ausführung des Auftrages tatsächlich oder juristisch unmöglich
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist Cloudwunder verpflichtet, dies dem Kunden sofort anzuzeigen. Ändert der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann Cloudwunder die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Kunden oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, ist Cloudwunder berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit von Cloudwunder angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Kunden zu ersetzen.
7.1.7. Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen
Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Darüber hinaus vom Kunden gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden.
7.2. Vergütung
7.2.1. Gültige Preise
Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht von Cloudwunder zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
7.3. Liefertermin
7.3.1. Erfüllungstermine
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Kunde zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 7.1.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von Cloudwunder nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von Cloudwunder führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
7.3.2. Teillieferungen bzw. Teilrechnungen
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist Cloudwunder berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
7.4. Rücktrittsrecht
7.4.1. Stornierung durch den Kunden
Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Cloudwunder möglich. Ist Cloudwunder mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
7.5. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
7.5.1. Gewährleistung Softwarefunktionalität
Cloudwunder gewährleistet, dass die Software die in der dazugehörigen Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software auf dem im Vertrag beschriebenen Betriebssystem genutzt wird.
7.5.2. Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung
Voraussetzung für die Fehlerbeseitigung ist, dass – der Kunde den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für Cloudwunder bestimmbar ist; – der Kunde Cloudwunder alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; – der Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; – die Software unter den Bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.
7.5.3. Verbesserung Vorrang vor Preisminderung / Wandlung
Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde Cloudwunder alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.
7.5.4. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Cloudwunder gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
7.5.5. Keine Gewähr für folgende Punkte
Ferner übernimmt Cloudwunder keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
7.5.6. Nachträgliche Änderung von Programmen
Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch Cloudwunder.
7.5.7. Änderung / Ergänzung bestehender Programme
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
7.5.8. Gewährleistungsansprüche
Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
III. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8. Vergütung
8.1. Vergütungsverpflichtungen
Soweit nicht vertraglich anders vereinbart, werden einmalige Vergütungen nach der Leistungserbringung, laufende Vergütungen zu Monatsbeginn im Voraus verrechnet. Cloudwunder ist zudem berechtigt bei Projekten, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Die von Cloudwunder gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Cloudwunder über sie verfügen kann. Kommt der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug, ist Cloudwunder berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und alle zur Einbringlichmachung erforderlichen Kosten zu verrechnen. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist Cloudwunder berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Cloudwunder ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.
8.2. Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Cloudwunder von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
8.3. Vergütung bei vorzeitiger Beendigung des Vertragsverhältnisses
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Cloudwunder, so behält Cloudwunder den Anspruch auf Zahlung der gesamten vereinbarten Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundensatzes ist die Vergütung für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent der Vergütung für jene Leistungen, die Cloudwunder bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
8.4. Aufrechnung Gegenforderung
Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit einer von Cloudwunder anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung gestattet. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
8.5. Abgabeschuldigkeiten
Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Kunde. Sollte Cloudwunder für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde Cloudwunder Schad- und klaglos halten.
8.6. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten etc.
Reisezeiten von Mitarbeitern von Cloudwunder gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Cloudwunder vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.
8.7. Preisanpassung
Die Preise unterliegen einer jährlichen Wertsicherung nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) 2021 oder dem an seine Stelle tretenden Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat, in dem das gegenständliche Angebot gelegt wurde, verlautbarte Indexzahl. Cloudwunder wird jeweils in den Folgejahren zum Ende eines Kalenderjahrs bzw. eines Quartals die Indexierung vornehmen. Die zu diesem Zeitpunkt verglichene bzw. verfügbare Indexzahl bildet auch die Basis für folgende Indexierungen. Das Recht auf eine Vertragsänderung gemäß Punkt 1.7. bleibt davon unberührt.
9. Elektronische Form
Cloudwunder ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Cloudwunder ausdrücklich einverstanden.
IV. LEISTUNGSSTÖRUNGEN, GEWÄHRLEISTUNG
10. Leistungsstörungen
10.1. Folgen im Zuge von Leistungsstörungen
Cloudwunder verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt Cloudwunder die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist Cloudwunder verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen, indem er nach seiner Wahl die betroffenen Leistungen wiederholt oder notwendige Nachbesserungsarbeiten durchführt.
10.2. Leistungsstörung aufgrund von Mangelhaftigkeiten seitens Kunde
Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Punkt 12.9, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von Cloudwunder erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Cloudwunder wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
10.3. Mängelbeseitigung
Der Kunde wird Cloudwunder bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail Cloudwunder zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.
10.4. Höhere Gewalt
Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.
11. Gewährleistung
11.1. Gesetzliche Gewährleistung
Cloudwunder ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung deren Leistung zu beheben. Sie werden den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
11.2. Anspruch Gewährleistung
Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
11.3. Gewährleistungsfrist von Hard- oder Softwareprodukten
Die Regelungen dieses Punktes gelten sinngemäß für allfällige Lieferungen von Hard- oder Softwareprodukten von Cloudwunder an den Kunden. Die Gewährleistungsfrist für solche Lieferungen beträgt 6 Monate ab Übergabe. § 924 ABGB "Vermutung der Mangelhaftigkeit" wird einvernehmlich ausgeschlossen. Für allfällige dem Kunden von Cloudwunder überlassene Hard- oder Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes die jeweiligen Gewährleistungsbedingungen des Herstellers dieser Produkte. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich Cloudwunder das Eigentum an allen von ihm gelieferten Hard- und Softwareprodukten vor.
V. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN
12. Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des Kunden
12.1. Maßnahmenunterstützung
Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch Cloudwunder erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von Cloudwunder enthalten sind.
12.2. Dienstleistungen vor Ort
Sofern die Dienstleistungen vor Ort beim Kunden erbracht werden, stellt der Kunde die zur Erbringung der Dienstleistungen durch Cloudwunder erforderlichen Netzkomponenten, Anschlüsse, Versorgungsstrom inkl. Spitzenspannungsausgleich, Notstromversorgungen, Stellflächen für Anlagen, Arbeitsplätze sowie Infrastruktur in erforderlichem Umfang und Qualität (z.B. Klimatisierung) unentgeltlich zur Verfügung. Jedenfalls ist der Kunde für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware verantwortlich. Ebenso hat der Kunde für die Raum- und Gebäudesicherheit, unter anderem für den Schutz vor Wasser, Feuer und Zutritt Unbefugter Sorge zu tragen. Der Kunde ist für besondere Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Sicherheitszellen) in seinen Räumlichkeiten selbst verantwortlich. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern von Cloudwunder Weisungen -gleich welcher Art- zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von Cloudwunder benannten Ansprechpartner herantragen.
12.3. Zur Verfügung stellen von Informationen
Der Kunde stellt zu den vereinbarten Terminen und auf eigene Kosten sämtliche von Cloudwunder zur Durchführung des Auftrages benötigten Informationen, Daten und Unterlagen in der von Cloudwunder geforderten Form zur Verfügung und unterstützt Cloudwunder auf Wunsch bei der Problemanalyse und Störungsbeseitigung, der Koordination von Verarbeitungsaufträgen und der Abstimmung der Dienstleistungen. Änderungen in den Arbeitsabläufen beim Kunden, die Änderungen in den von Cloudwunder für den Kunden zu erbringenden Dienstleistungen verursachen können, bedürfen der vorherigen Abstimmung mit Cloudwunder hinsichtlich ihrer technischen und kommerziellen Auswirkungen.
12.4. Netzanbindung
Soweit dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang von Cloudwunder enthalten ist, wird der Kunde auf eigenes Risiko und auf eigene Kosten für eine Netzanbindung sorgen.
12.5. Passwörter und Log-Ins
Der Kunde ist verpflichtet, die zur Nutzung der Dienstleistungen von Cloudwunder erforderlichen Passwörter und Log-Ins vertraulich zu behandeln.
12.6. Daten und Information Aufbewahrung
Der Kunde wird die Cloudwunder übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.
12.7. Obliegende Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen, dass Cloudwunder in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass Cloudwunder und/oder die durch Cloudwunder beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kunden erhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend an der Vertragserfüllung mitwirken.
12.8. Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, gelten die von Cloudwunder erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Zeitpläne für die von Cloudwunder zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die der Cloudwunder hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei Cloudwunder jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten.
12.9. Sorgfaltspflicht
Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von Cloudwunder eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln; der Kunde haftet dem Cloudwunder für jeden Schaden.
12.10. Unentgeltliche Beistellung und Mitwirkungen des Kunden
Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.
VI. SPERRE VON LEISTUNGEN UND BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
13. Dauer des Vertrages
13.1. Vorzeitige Vertragsauflösung
Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenem Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.
13.2. Einseitige Vertragsauflösung
Cloudwunder ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und der Cloudwunder aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.
VII. HAFTUNG 14. Haftung / Schadenersatz
14.1. Haftung für Schäden
Cloudwunder haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Cloudwunder beigezogene Dritte zurückgehen.
14.2. Schadenersatzansprüche
Schadenersatzansprüche des Kunden können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahre nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
14.3. Beweisführung Schaden
Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Cloudwunder zurückzuführen ist.
14.4. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Zuhilfenahme Dritter
Sofern Cloudwunder das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Cloudwunder diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
14.5. Mittelbare Schäden
Die Haftung für mittelbare Schäden - wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter - wird ausdrücklich ausgeschlossen.
14.6. Datensicherung als Teil der Leistung
Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, so ist die Haftung für den Verlust von Daten abweichend von Punkt 14.5. nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung der Daten begrenzt bis maximal EUR 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, maximal jedoch EUR 15.000,-. Weitergehende als die in diesem Vertrag genannten Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden -gleich aus welchem Rechtsgrund- sind ausgeschlossen.
VIII. DATENSCHUTZ
15. Geheimhaltung / Datenschutz
15.1. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
Cloudwunder verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihnen zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.
15.2. Stillschweigen sämtliche Informationen und Umstände
Weiters verpflichtet sich Cloudwunder, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihnen im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
15.3. Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter
Cloudwunder ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen sie sich bedienen, entbunden. Sie haben die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
15.4. Schweigepflicht nach Ende des Vertragsverhältnisses
Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
15.5. Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragsverhältnisses
Cloudwunder ist berechtigt, ihnen anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet Cloudwunder Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
IX. SONSTIGES
16. Barrierefreie Ausgestaltung
Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BundesBehindertengleichstellungsgesetz – BGStG)“ nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.
X. MEDIATIONSKLAUSEL
17. Mediatoren
Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediator:innen (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren:innen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
18. Nicht zustande gekommene oder abgebrochene Mediation
Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater:innen, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.